1. Bestellvorgang
- Produktsuche & Auswahl
- Patient:in wählt die gewünschte Blüte/Extrakt im Apothekenshop aus.
- Warenkorb & Registrierung
- Persönliche Daten eingeben.
- Rezeptfoto hochladen (optional, kann übersprungen werden).
- Rezeptnachweis
- Auswahl, wie das Originalrezept eingereicht wird:
- E-Rezept per Telemedizin-Partner
- Original per Post
- E-Rezept per E-Mail
- Auswahl, wie das Originalrezept eingereicht wird:
- Bestellübersicht & Abschluss
- Übersicht über Bestellung, Preis, MwSt. und Versand.
- Bestellung wird erst nach Einreichen des gültigen Rezepts verbindlich.
Vorteil: Wer das Rezept für Cannabis schon hat, kann sofort reservieren und muss nur noch die Nachreichung klären.

2. Cannabispatient:in werden
- Rezeptkonfigurator starten
- Patient:in wählt zunächst die Wunsch-Apotheke.
- Danach wird ein Rezeptwunsch erstellt (z. B. Sorte, Menge, Stärke).
- Produkthinzufügung
- Bis zu 2 Produkte und max. 100 g/Monat auswählbar.
- Übersicht: Preis pro Gramm, Gesamtpreis, Wirkstoffgehalt.
- Telemedizinischer Arzt
- Möglichkeit, direkt einen Online-Arzt zu wählen.
- Rezeptwunsch wird übermittelt, Arzt prüft medizinische Eignung.
- Gesamtsumme & Zusatzkosten
- Anzeige der Produktkosten, plus Hinweis auf mögliche Zusatzkosten für Telemedizin.
- Rezeptausstellung
- Nach ärztlicher Bestätigung wird das Rezept erstellt.
- Danach wird Bestellung an die gewählte Apotheke übermittelt.
Vorteil: Patient:in ohne Rezept kann den gesamten Prozess (Arzt + Apotheke) digital durchlaufen.

3. Cannabispatient:in sein
Als Cannabispatient:in gilt jede Person, die über ein ärztliches Rezept für Cannabisblüten, -extrakte oder Fertigarzneimittel verfügt und dieses in einer Cannabis Apotheke einlöst. Seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 hat sich der Zugang für Patient:innen deutlich vereinfacht: Für medizinisches Cannabis ist kein spezielles Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) mehr erforderlich. Stattdessen reicht ein gewöhnliches Kassen- oder Privatrezept nach dem Muster 16. Damit wurde die Verschreibungspraxis an andere verschreibungspflichtige Medikamente angeglichen.
Abgrenzung zu Freizeitkonsumenten
Mit der Teil-Legalisierung von Cannabis dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis auch ohne Rezept konsumieren – sei es durch den Eigenanbau zuhause oder im Cannabis Social Club. Diese Personen gelten jedoch nicht als Cannabispatient:innen. Der entscheidende Unterschied: Nur das in Apotheken erhältliche Cannabis unterliegt den strengen pharmazeutischen Qualitätsstandards nach GMP und GACP. Herkunft, THC-/CBD-Gehalt sowie Reinheit sind eindeutig geprüft und dokumentiert. Freizeit-Cannabis darf nicht über Apotheken bezogen werden und erfüllt keine arzneimittelrechtlichen Anforderungen.
Rechte und Pflichten von Cannabispatient:innen
Cannabispatient:innen genießen bestimmte Privilegien, die Freizeitkonsument:innen nicht haben. Dazu gehört vor allem der rechtssichere Besitz der verschriebenen Menge, auch wenn diese die allgemeinen Höchstmengen (25 g in der Öffentlichkeit, 50 g im Privatraum) überschreitet. Patient:innen sind nur an die ärztlich verordnete Menge gebunden.
Auch im Straßenverkehr gilt: Mit ärztlichem Rezept dürfen Patient:innen am Verkehr teilnehmen, sofern sie fahrtüchtig sind. Der bloße Nachweis von THC im Blut reicht nicht für Sanktionen, wenn eine medizinische Verschreibung vorliegt und die Fahreignung nicht eingeschränkt ist. Hier empfiehlt es sich allerdings, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ärztliche Begleitung
Der Status als Cannabispatient setzt eine ärztliche Begleitung voraus. Ärzt:innen prüfen, ob eine Cannabistherapie sinnvoll ist, und legen die Dosierung sowie die geeignete Darreichungsform fest. Möglich sind sowohl getrocknete Blüten zur Inhalation über einen Vaporizer (Cannabis Verdampfen) als auch Extrakte oder Fertigarzneimittel. Das Rauchen von Cannabisblüten wird aus medizinischer Sicht nicht empfohlen.
Vorteile des Patientenstatus
Für Betroffene bedeutet der Status als Cannabispatient ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz. Sie profitieren von:
- Apothekenqualität mit gleichbleibendem Wirkstoffgehalt,
- ärztlicher Betreuung und individuell angepasster Therapie,
- Rechtssicherheit im Alltag, insbesondere bei Mengenfragen und im Straßenverkehr.
Während Freizeitkonsumenten sich selbst versorgen müssen, haben Cannabispatient:innen die Gewissheit, ein standardisiertes und kontrolliertes Arzneimittel zu erhalten, das auf ihre Diagnose zugeschnitten ist.
4. Cannabis kaufen – Auswahl nach Chemovaren
Patient:innen sollten beim Kauf von Cannabis nicht einfach nur nach Namen oder THC-Gehalt gehen. Entscheidend ist das Wirkungsprofil des jeweiligen Chemovars – also die Kombination aus Cannabinoiden (THC, CBD, CBG …) und Terpenen (z. B. Myrcen, Limonen, Caryophyllen).
Unterschied zum Freizeitgebrauch: Während Freizeitnutzer:innen oft nur die Sorte oder den THC-Wert sehen, orientiert sich die medizinische Abgabe in Apotheken an standardisierten Chemovaren.
Warum Chemovare wichtig sind: Unterschiedliche Zusammensetzungen wirken verschieden – ein myrcenreicher Chemovar kann sedierend wirken (z. B. bei Schlafstörungen), ein limonenreicher eher stimmungsaufhellend.
Apothekenstandard: Nur Cannabisblüten mit dokumentierten Cannabinoid- und Terpenprofilen werden abgegeben. Diese Information wird im Labor geprüft und auf den Begleitdokumenten geführt.
Praktischer Bezug „Cannabis kaufen“:
- Patient:innen wählen im Apothekenshop (wie bei apotura) Produkte nach Wirkprofil, nicht nur nach Namen.
- Ärzt:innen passen das Rezept meist an Symptomziele an (z. B. Chronische Schmerzen, Spastik, Schlafstörungen).
- Durch die Auswahl nach Chemovaren entsteht Transparenz: Patient:innen können vergleichen, welche Blüte wirklich zur individuellen Therapie passt.
Wer Cannabis kaufen möchte, sollte also nicht nur auf die Sorte, sondern auf den dahinterliegenden Chemovar achten. Erst durch diese medizinische Perspektive unterscheidet sich der Cannabiskauf in der Apotheke klar vom Freizeitmarkt.