Seit der Neuregelung durch das KCanG (Konsumcannabisgesetz) im April 2024 ist Cannabis in Deutschland zweigleisig geregelt: Während nicht-medizinischer Konsum über Anbauvereinigungen und Eigenanbau möglich ist, bleibt medizinisches Cannabis weiterhin apothekenpflichtig. Doch was bedeutet das genau – und worauf müssen Patient:innen beim Kauf achten?
Medizinisches vs. nicht-medizinisches Cannabis – ein klarer Unterschied
Medizinisches Cannabis wird nach Arzneimittelrecht abgegeben. Es unterliegt damit:
- der Apothekenpflicht (§ 43 AMG) [1],
- strengen Qualitätskontrollen nach Arzneibuchstandard (u. a. GMP) [2],
- und wird nur auf ärztliches Rezept (BtM- oder Arzneimittelrezept) verordnet [3].
Im Gegensatz dazu ist der Eigenanbau von Freizeitcannabis zwar legalisiert, darf aber nicht in einer Cannabis Apotheke verkauft werden – es wird ausschließlich über Anbauvereinigungen bezogen und erfüllt keine arzneiliche Qualitätsanforderung [4].
Welche Produkte gibt es in der Apotheke?
Patient:innen erhalten in der Apotheke folgende cannabisbasierte Arzneimittel:
- Cannabisblüten (verschiedene THC-/CBD-Gehalte und Sorten),
- Vollspektrumextrakte (Öle/Tropfen mit standardisiertem Gehalt),
- Reinextrakte und Reinstoffe (z. B. Dronabinol),
- Fertigarzneimittel wie Sativex®, das z. B. bei Spastik infolge von Multipler Sklerose eingesetzt wird [3].
Die Abgabe erfolgt stets mit pharmazeutischer Beratung – etwa zur Einnahme, Lagerung oder zu potenziellen Wechselwirkungen.
Herkunft & Qualitätskontrolle: Worauf Apotheken achten müssen
Alle medizinischen Cannabisprodukte müssen:
- aus zugelassenem Anbau stammen (z. B. Deutschland, Kanada, EU),
- unter kontrollierten GMP-Bedingungen hergestellt sein [2],
- regelmäßig auf Wirkstoffgehalt, Schimmel, Schwermetalle und mikrobiologische Belastung geprüft werden.
Nur zertifizierte Großhändler und Apotheken dürfen diese Produkte beziehen – so wird eine gleichbleibende pharmazeutische Qualität sichergestellt.
Warum nicht einfach selbst anbauen?
Auch wenn das KCanG den Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene erlaubt, dürfen Patient:innen ihre medizinische Therapie nicht durch Selbstanbau ersetzen, wenn sie cannabisbasierte Arzneimittel anwenden.
Dafür gibt es gute Gründe:
- unkontrollierbare Wirkstoffkonzentration,
- fehlende ärztliche Kontrolle,
- keine Erstattung durch die Krankenkasse,
- Rechtsunsicherheit bei gleichzeitiger Einnahme von Freizeit- und Medizinalcannabis – insbesondere im Hinblick auf ärztliche Verordnung und Fahrerlaubnis, wenn das Konsummuster nicht eindeutig getrennt ist [5].
Tipps für den Kauf von medizinischem Cannabis
- Rezept vollständig übermitteln,
- Sorte und Wirkstoffgehalt mit der Ärztin/dem Arzt exakt abstimmen,
- bei Lieferengpässen offen für therapeutisch gleichwertige Alternativen sein,
- Rückfragen zur Anwendung, Lagerung und Dosierung beachten.
Pharmazeutische Sicherheit macht den Unterschied
Medizinisches Cannabis ist nicht einfach „legaler Hanf“ – es handelt sich um ein Arzneimittel mit hohem Qualitätsanspruch. Die Apothekenpflicht garantiert pharmazeutische Sicherheit, wirksame Standardisierung und professionelle Beratung. Für Patient:innen ist es wichtig zu verstehen: Medizinischer und nicht-medizinischer Konsum sind rechtlich und therapeutisch strikt getrennt.
Literatur
[1] § 43 Arzneimittelgesetz (AMG), Stand: 2025
[2] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Cannabis als Medizin, 2024, www.bfarm.de
[3] Müller-Vahl, K./Grotenhermen, F. (Hrsg.): Cannabis und Cannabinoide in der Medizin, 2024, Kapitel „Verschreibungsfähige cannabisbasierte Medikamente“
[4] § 19 Konsumcannabisgesetz (KCanG), Stand: Juni 2025
[5] Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz (KCanG), 2024, www.bundesgesundheitsministerium.de