Cannabisbasierte Arzneimittel gibt es in unterschiedlichen Darreichungsformen – allen voran Cannabisblüten und Extrakte. Beide unterscheiden sich deutlich in Bezug auf Wirkungseintritt, Dosierbarkeit und individuelle Verträglichkeit. Doch worin liegen konkret die Unterschiede – und wann ist welche Form sinnvoll?
Was sind Cannabisblüten?
Cannabisblüten sind die getrockneten, arzneilich verwendbaren Pflanzenteile der weiblichen Cannabispflanze. In der Apotheke werden sie:
- nach Sorten mit definiertem THC-/CBD-Gehalt unterschieden,
- als Inhalat (per Vaporizer) oder in Ausnahmen als Tee angewendet,
- stets mit genauen Angaben zur Charge und Wirkstoffkonzentration abgegeben [1].
Die Wirkung setzt bei Inhalation innerhalb von Minuten ein, was Blüten besonders geeignet macht für:
- akute Beschwerden (z. B. Schmerzen, Spastik, Übelkeit),
- Patient:innen, die eine schnelle Linderung benötigen,
- Situationen mit bedarfsgesteuerter Einnahme [2].
Was sind Cannabisextrakte?
Extrakte sind standardisierte Zubereitungen aus der Cannabispflanze. Sie liegen meist als ölige Tropfen oder Spraylösungen vor und werden oral eingenommen.
Eigenschaften:
- gleichbleibender Gehalt an THC und/oder CBD pro Milliliter,
- langsamer Wirkungseintritt (30–90 Minuten), aber längere Wirkdauer,
- bessere Eignung für kontinuierliche Anwendung im Tagesverlauf [1][3].
Extrakte sind besonders geeignet für:
- chronische Beschwerden mit gleichmäßiger Symptomatik,
- Patient:innen mit inhalativen Einschränkungen,
- Situationen mit hoher Therapietreue und Dosiergenauigkeit [2].
Blüten oder Extrakt – eine individuelle Entscheidung
Die Wahl der Darreichungsform hängt vom medizinischen Ziel, der körperlichen Verfassung und auch von den Vorlieben der Patient:innen ab. Ärzt:innen berücksichtigen dabei u. a.:
Kriterium | Cannabisblüten | Cannabisextrakte |
Wirkungseintritt | schnell (Minuten) | langsam (30–90 min) |
Wirkdauer | kürzer (2–4 h) | länger (4–8 h) |
Dosierung | schwieriger (je nach Inhalation) | präzise (pro Tropfen/ml) |
Anwendung | inhalativ (Vaporizer), selten Tee | oral (Tropfen, Lösung) |
Anpassung | flexibel, bedarfsbezogen | stabil, regelmäßig |
Kosten | variiert je nach Sorte | höher durch Standardisierung [1][4] |
Rezept und Abgabe in der Apotheke
Alle Varianten sind verschreibungspflichtig und werden in der Apotheke entweder mit regulärem Kassenrezept (z. B. für die meisten Cannabisblüten und THC-haltigen Extrakte) oder – im Fall von Dronabinol und Nabilon – weiterhin mit BtM-Rezept abgegeben. Das Apothekenteam berät dabei umfassend – u. a. zu:
- geeigneter Anwendung (z. B. Handhabung des Vaporizers),
- Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten,
- Dosierung und Lagerung [2][3].
Indivdiuelle Cannabis-Therapie
Blüte oder Extrakt – beide Formen haben ihre Berechtigung. Während Cannabisblüten durch ihren raschen Wirkungseintritt überzeugen, bieten Extrakte eine konstante, gut steuerbare Option für die Langzeitbehandlung. Die Wahl sollte stets in ärztlicher Abstimmung und unter pharmazeutischer Begleitung erfolgen – individuell und symptombezogen.
Literatur
[1] Müller-Vahl, K./Grotenhermen, F. (Hrsg.): Cannabis und Cannabinoide in der Medizin, 2024, Kapitel „Pharmakologische Unterschiede von Darreichungsformen“
[2] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Cannabis als Medizin, 2024, www.bfarm.de
[3] Deutsches Arzneibuch (DAB) 2023 – Monografie „Cannabisblüten“, „Cannabisextrakt“
[4] Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz (KCanG), 2024, www.bundesgesundheitsministerium.de